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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Motorrad / Roller - Vermietung
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1.
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Die Kaution pro Fahrzeug ist der aktuellen Preisliste zu entnehmen und wird vom Kunden in Bar oder per Kreditkarte hinterlegt.
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2.
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Bei einer verbindlichen Reservierung werden EURO 50,- fällig. Ohne diese Anzahlung wird auch kein Motorrad reserviert! Sollte der Kunde trotz Anzahlung nicht erscheinen (ohne vorher Bescheid gegeben zu haben, mindestens 24 Std. vorher), so verbleibt die Anzahlung bei uns und wird als Stornierungsgebühr bezeichnet. Bei einer Reservierung, die mehr als 2 Wochen im Voraus erfolgt, sind 50% des Mietpreises als Anzahlung, bis spätestens 2 Wochen vor Mietbeginn zu entrichten. Kann der Termin kundenseitig nicht wahrgenommen werden, verfällt die komplette Anzahlung, wenn der Kunde uns nicht darüber informiert.
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3.
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Zum Mietbeginn ist ein gültiger Personalausweis oder ein Pass mit Meldebestätigung und eine für das angemietete Fahrzeug entsprechende gültige Fahrerlaubnis vorzulegen. Sollte der Mieter 2 Stunden später kommen als der vereinbarte Mietbeginn, so sind wir berechtigt, das Fahrzeug nicht länger frei zu halten und an den nächsten Kunden zu vermieten. Sollte die Anmietung nicht Termingerecht stattfinden, so ist der eventuelle Mietausfall vom Kunden zu tragen.
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4.
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Die Miete für das im Mietvertrag aufgeführte Fahrzeug entspricht der aktuellen Preisliste (frühere Preislisten verlieren ihre Gültigkeit). Die Zahlung bzw. Restzahlung (bei Reservierung) des Mietpreises und der Kaution erfolgt bei Mietbeginn. Kaution und Mietpreis sind getrennt zu bezahlen. Mietverlängerungen erfolgen nur gegen weitere Vorauszahlung und nur unter der Voraussetzung, dass das gewünschte Fahrzeug auch verfügbar ist. Es besteht nach Mietablauf keinerlei Anspruch auf ein Fahrzeug. Als Zahlungsmittel werden neben Bargeld auch bargeldlose Zahlungsmittel in Form von EC/Maestro-Karten und Kreditkarten des Typs VISA und Euro-/MasterCard akzeptiert.
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5.
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Zum Führen des Fahrzeuges ist nur der im Mietvertrag namentlich genannte Fahrer berechtigt. Für jeden weiteren Fahrer wird der jeweilige Ausweis und der Führerschein gesondert benötigt.
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6.
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Die Fahrzeuge werden voll getankt übergeben und müssen voll getankt zurückgegeben werden. Ist eine Nachtankung durch Bikes to rent gewünscht bzw. erforderlich, wird eine Servicepauschale von € 35,- erhoben.
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7.
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Die Nutzung der angemieteten Fahrzeuge ist auf den Bereich der StVZO beschränkt. Jegliche Nutzung der Fahrzeuge in nicht öffentlichen Bereichen, sowie die Nutzung der Fahrzeuge zu Wettbewerbszwecken ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter für alle Sach- und Personenschäden in vollem Umfang. Die Fahrzeuge dürfen NICHT ohne vorheriger Absprache mit dem Vermieter vor den Geschäftsräumen abgestellt werden. Sollte es doch der Fall sein und ein Schaden am Fahrzeug entstehen, so haftet der Mieter dafür in voller Höhe. Ist die Abstellung vor dem Geschäftsraum mit dem Vermieter vereinbart und auch genehmigt, so ist der Mieter verpflichtet, das Lenkradschloss und zusätzlich das mitgegebene Bremsscheibenschloss am Fahrzeug zu betätigen/zu befestigen.
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8.
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Die vereinbarten Mietpreise enthalten Wartungsdienste, Kfz-Steuern, Schmiermittel, Verschleißteile, die Fahrzeug-Haftpflicht- und Kaskoversicherung sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer. Miettarife schließen nicht ein: Kraftstoff und Versicherung persönlicher Gegenstände. Die Berechnung der gefahrenen Kilometer beginnt immer an der Station. Reservierungen werden nach Möglichkeit für jeden Fahrzeugtyp entgegengenommen, können jedoch nur für die entsprechende Preisgruppe als verbindlich gelten.
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9.
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Für Schäden, die durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt sind (Wildschäden, Diebstahl, Brand und Glasbruch), haftet der Mieter max. in der Höhe der Selbstbeteiligung (€ 150,-). Im Schadensfall ist die Polizei unverzüglich einzuschalten (auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter) und beim Vermieter ein Schadensprotokoll aufzusetzen. Der Mieter haftet für alle selbstverschuldeten Schäden in voller Höhe, auch für folgende Missachtungen: bei alkohol- und rauschbedingter Fahruntüchtigkeit sowie Überlassung des Mietfahrzeuges an eine nicht berechtigte Person. Schäden, die nicht durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt sind, trägt der Mieter ebenfalls in voller Höhe (zusätzlich zur Kaution, welche dann als Anzahlung zählt). Für Reifenschäden (nachweisbare Materialfehler ausgenommen) haftet der Mieter in voller Höhe. Der Vermieter hat 24 Stunden Zeit, eventuell nicht sofort ersichtliche Schäden nachzuweisen und nachträglich dem Mieter in Rechnung zu stellen. Der Vermieter muss dann den Mieter innerhalb von 24 Stunden benachrichtigen (per Telefon, SMS oder Fax). Sollten Schäden entstehen und es nötig sein, dass das Fahrzeug von uns zu einer Fachwerkstatt gebracht werden muss, so berechnen wir für die Hin- und Rückfahrt jeweils eine Pauschale von € 35,- (also hin und zurück zusammen € 70,-) für unseren Aufwand.
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10.
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Auslandsfahrten müssen mit dem Vermieter gesondert vereinbart und im Mietvertrag festgehalten werden. Zuwiderhandlungen führen im Schadensfall zu Haftung des Mieters gegenüber dem Vermieter in voller Schadenshöhe.
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11.
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Schäden (Unfälle) müssen unverzüglich polizeilich angezeigt werden; der Vermieter ist sofort zu benachrichtigen.
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12.
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Für das angemietete Motorrad besteht eine unbegrenzte Haftpflichtversicherung (Personenschäden pauschal bis 50 Mio. € / pro Person bis 8 Mio. €). Außerdem besteht eine Teilkaskoversicherung gegen Feuer-, Diebstahl-, Glasbruch- und Wildschäden mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von € 150,-.
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13.
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Die Rückgabe des Fahrzeuges erfolgt, sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, am Geschäftssitz von Bikes to rent innerhalb der ausgehangenen Geschäftszeiten. Bei verspäteter Rückgabe werden für eine Zeitüberschreitung von bis zu 2 Stunden die Mietpreise pro Fahrzeug für 5 Stunden (siehe Preisliste) erhoben. Sollte die Rückgabe des Fahrzeuges den Rückgabetermin um mehr als 2 Stunden überschreiten, wird eine Tagesmiete des jeweiligen Fahrzeuges entsprechend der aktuellen Preisliste berechnet. Wird durch eine Verspätung die Einhaltung des nächsten Vermiettermins unmöglich, so ist der entstandene Schaden dem Vermieter zu ersetzen, der Anspruch wird mit der Kaution verrechnet.
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14.
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Sollte einer der vorstehenden Vertragsbedingungen ungültig sein, bleiben die übrigen Bedingungen bestehen.
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15.
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Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
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16.
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Gerichtsstand ist Berlin.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Waren
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1.
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Umfang der Leistung
Allen Leistungen des Verkäufers liegen dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde. Für den Umfang der Leistung sind die schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers sowie etwaige ergänzende schriftliche Vereinbarungen maßgebend. Etwaige vom Käufer vorgeschriebene Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten als widersprochen und ausgeschlossen. An technischen Dokumentationen, Zeichnungen und anderen Unterlagen verbleibt das Eigentum und die urheberrechtlichen Verwertungsrechte beim Verkäufer. Diese Unterlagen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers Dritten zugänglich gemacht werden. Nebenabreden sowie besondere Zusicherungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vom Verkäufer bestätigt sind. Änderungen der technischen Daten ohne Ankündigung bleiben dem Verkäufer vorbehalten.
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2.
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Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise sind insofern verbindlich, wenn nicht bis 2 Werktage nach Bestellungseingang eine Preisänderung angezeigt wird. Bei Geschäften mit Nichtkaufleuten gelten die Preise des Tages des Vertragsschlusses, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin weniger als 4 Monate liegen. Ist eine Lieferfrist von mehr als 4 Monaten vereinbart, sind wir berechtigt im Preis Kostenerhöhungen weiterzugeben. In dem Fall hat der Kunde das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Bei Geschäften mit Vollkaufleuten sind wir bis zum Tage der Lieferung berechtigt Kostenerhöhungen weiterzugeben.
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3.
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Eigentumsvorbehalt
Die verkaufte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher, dem Verkäufer, aus der Geschäftsbeziehung gegen den Käufer zustehenden Ansprüche, Eigentum des Verkäufers. Vor diesem Zeitpunkt ist eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt, sowie die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Voraussetzung gestattet, dass der Wiederverkäufer die Forderung aus dem Weiterverkauf gegenüber seinen Abnehmern oder Dritten, einschließlich sämtlicher Nebenrechte bereits bei Vertragsschluss an den Verkäufer abtritt. Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt verkauften Waren oder auf die, dem Verkäufer abgetretenen Forderungen, sind dem Verkäufer zwecks Intervention unverzüglich anzuzeigen. Die durch die Intervention entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Bei Zahlungsverzug kann der Verkäufer, unbeschadet sonstiger Schadensersatzansprüche, seinen Eigentumsvorbehalt geltend machen, den Kaufgegenstand vom Käufer heraus verlangen und nach Androhung mit angemessener Frist den Kaufgegenstand unter Verrechnung auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten.
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4.
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Lieferung, Annahme und Annahmeverzug
Der Verkäufer ist bemüht, die von ihm angegebenen Lieferfristen einzuhalten. Eine Gewähr hierfür im Sinne eines Fixgeschäftes wird jedoch nicht übernommen. Bei Lieferverzögerungen ist ein Schadensersatzanspruch des Käufers ausgeschlossen. Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu gewähren. Nach Ablauf dieser Frist ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb sowie Fälle höherer Gewalt, die zu schwerwiegenden Betriebsstörungen beim Verkäufer und/oder dessen Vorlieferanten führen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Ausgelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen vom Käufer anzunehmen. Teillieferungen sind zulässig. Rechnungsbeträge für bereits gelieferte Waren sind entsprechend dem eingeräumten Zahlungsziel fällig. Nimmt der Käufer den Kaufgegenstand nicht fristgemäß an (Annahmeverzug), ist der Verkäufer berechtigt über die Ware anderweitig zu verfügen. Unberührt davon bleiben die Rechte des Verkäufers nach Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verweigert der Käufer die Annahme der Lieferung oder Leistung ganz oder teilweise oder kommt der Auftrag aus einem vom Käufer zu vertretenden Grund nicht zur Durchführung, so kann der Verkäufer, unbeschadet des Anspruchs auf Bezahlung, der für den Auftrag schon entstandenen Aufwendungen und der Kosten für die Beseitigung bereits hergestellter Einrichtungen, Schadensersatz in Höhe von 25% des Auftragswertes oder des entsprechenden Teiles verlangen. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten. Tuningteile sind generell vom Austausch ausgeschlossen!!!
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5.
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Austausch von Waren
Der Austausch von Waren bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Sonderanfertigungen oder Produkte, die sich nicht mehr im Originalzustand befinden werden nicht zurückgenommen. Bei Rücknahmen besteht kein Anspruch auf Zahlungsaufschub für fällige Rechnungsbeträge. Die Kosten der Überprüfung und eventuellen Instandsetzung des zurückgesandten Gegenstandes werden bei der Gutschrift abgezogen oder gesondert in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wegen Beschädigung und übermäßiger Nutzung des Gegenstandes behält sich der Verkäufer vor. Jede Rücksendung benötigt eine RMA Nummer ohne diese Nummer werden wir die Annahme verweigern!
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6.
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Fernabsatzverträge
Für Verträge, die ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande kommen und deren Vertragspartner ein Verbraucher ist, gilt ein Widerrufs- und Rückgaberecht von 14 Tagen. Nicht mehr versiegelte Ware, Software und Sonderanfertigungen sind generell von der Rücksendung ausgeschlossen.
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7.
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Verzug
Der Käufer kommt nach Ablauf des eingeräumten Zahlungsziels, auch ohne dass es einer Mahnung bedarf in Verzug. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Verkäufer berechtigt einen Zinssatz von 8% (für Verbraucher 5%) über dem derzeit gültigen EZB Satz, ab Fälligkeit, zu berechnen. Nutzt der Kunde das Lastschriftverfahren und werden Lastschriften nicht eingelöst oder widerspricht der Kunde unberechtigt dem Einzug, fallen zusätzliche Gebühren für die Rücklastschrift i. H. v. 15,00 EUR an. Gleiches gilt bei Nichteinlösung von Schecks. Für Mahnungen erheben wir eine Pauschale i. H. v. 5,00 EUR pro Mahnstufe. Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides wird pauschal mit 30,00 EUR berechnet.
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8.
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Sachmängelhaftung
Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel müssen vom Kaufmann (HGB) unverzüglich schriftlich nach Erhalt der Ware dem Verkäufer angezeigt werden. Ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit (§§ 377, 378 HGB). Dies gilt insbesondere bezüglich der Vollständigkeit der Ware. Mängel eines Teils der Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung. Sofern nicht anders vereinbart haftet der Verkäufer für Neugeräte 3 Monate (gegenüber Verbrauchern 3 Monate), gerechnet ab dem Tag der Auslieferung. Beim Verkauf von gebrauchten Geräten ist jede Haftung des Verkäufers ausgeschlossen (gegenüber Verbrauchern 1 Monate). Haftungsansprüche über diesen Zeitraum hinaus sind ausgeschlossen. Im Rahmen dieser Haftung leistet der Verkäufer kostenlosen Ersatz für sämtliche Teile, die durch Fabrikations- oder Materialfehler schadhaft sind oder setzt sie instand. Ausgeschlossen sind alle anderen, weitergehenden Ansprüche des Käufers einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche wegen Ausfall- oder Folgeschäden und Schäden aus der Durchführung der Nachbesserung. Das Wahlrecht auf zweimalige Nachbesserung oder Ersatzlieferung behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Durch eine Nachbesserung innerhalb der Haftungszeit tritt weder für die ersetzten Teile noch für das Gerät eine Verlängerung des Haftungszeitraums ein. Der Haftungsanspruch ist nicht übertragbar, wenn das Gerät in zweite Hand übergeht. Der Haftungsanspruch erlischt, wenn der Käufer oder ein Dritter ohne das ausdrückliche Einverständnis des Verkäufers einen Eingriff an dem Gerät vornimmt oder wenn die an dem Gerät befindliche Fabrikationsnummer entfernt oder unleserlich gemacht wurde oder Garantiesiegel beschädigt sind. Von jeglicher Haftung ausgeschlossen sind Transportschäden, sowie Fehler, die durch unsachgemäße Handhabung, äußere Einwirkungen, Eindringen von Flüssigkeit, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Käufer oder einen Dritten verursacht wurden. Des weiteren Schäden durch höhere Gewalt (z.B. Blitzschlag) Schäden durch Überspannung, statische Entladungen, Funkeinstrahlungen, Schäden durch die Verwendung verbrauchter, ungeeigneter oder ausgelaufener Batterien oder Akkus, Mängel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer Teile oder durch Verschmutzung, verminderte Qualität. Werden Haftungsansprüche geltend gemacht, so müssen diese zugleich mit der Einlieferung des Gerätes durch Vorlage der Garantiekarte und der Kaufrechnung nachgewiesen werden. Andernfalls gilt die Regelung gemäß Ziffer IX. dieser Bedingungen. Reparaturen innerhalb der Haftungsfrist werden in den Geschäftsräumen des Verkäufers durchgeführt oder nach eigenem Ermessen dem Hersteller zur Reparatur/Austausch eingesandt.
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9.
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Reparaturbedingungen (außerhalb der Haftung)
Falls nicht ausdrücklich ein Kostenvoranschlag verlangt wird, erfolgt die Reparatur gegen Berechnung des am Tag der Auftragserteilung gültigen Kostensatzes des Verkäufers. Kommt die Reparatur aufgrund eines Kostenvoranschlags nicht zustande, stellt der Verkäufer die entstandenen Bearbeitungskosten in Rechnung. Werden Kundendienstarbeiten in den Räumen des Käufers oder Dritter durchgeführt, gehen die An- und Abfahrtzeiten sowie die Fahrkosten zu Lasten des Auftraggebers. Die Kosten für Ein- und Rücksendung von Reparaturgeräten sowie die Verpackungskosten sind vom Auftraggeber zu tragen. Rügen wegen Reparaturmängeln müssen unverzüglich schriftlich erfolgen. Kostenpflichtige Reparaturen werden nur gegen Barzahlung, Bar-Nachnahme oder Kreditkarte durchgeführt.
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10.
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Gerichtsstand
Alleiniger Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers (in unserem Fall Berlin).
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Verbindlichkeit des Vertrages
Der Vertragsinhalt, insbesondere diese AGB, bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Die Vertragsparteien bemühen sich in diesem Fall eine der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommende wirksame Regelung zu finden. Mit Erteilung eines Auftrages erkennt der Käufer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers ausdrücklich an.
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12.
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Gewährleistung
Wir gewähren eine Garantie von 90 Tagen ab Kaufdatum, von der Gewährleistung sind die Verschleißteile ausgeschlossen.
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